Gesetzliche Grundlage:
NÖ Grundverkehrsgesetz 1989 vom 30.6.1989, LGBl Nr. 6800, LGBl 1988/61 idF 1991/55, 1993/3, 2001/135.
Freizeitwohnsitz:
Hinsichtlich des Baugrundstückverkehrs gibt es in Niederösterreich für Inländer derzeit keine Beschränkungen, auch nicht hinsichtlich von Zweitwohnsitzen! Bürger aus EU- oder EWR-Staaten sind Inländern gleichgestellt. Über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Inländergleichbehandlung ist ein Feststellungsbescheid zu erlassen.
Hingegen bedarf jeglicher Rechtserwerb von Ausländern an land- und forstwirtschaftlichen oder anderen Liegenschaften und Gebäuden – unabhängig vom Flächenausmaß – der Genehmigung der Grundverkehrsbehörde.
Weitere Auskünfte
erteilt das Amt der NÖ Landesregierung,
Frau Weninger, Tel. 02742/9005-12 992, Frau Kaderabek, Tel. 02742/9005-13 204
In Niederösterreich möchten sich viele Besucher, die ihren Urlaub schon mal in dem schönen Bundesland verbracht haben, eine Ferienwohnung kaufen. Dabei sollten die unterschiedlichen Gesetzeslagen in den einzelnen österreichischen Bundesländern beachtet werden. Die Beratung durch einen Immobilienexperten, der Mitglied im ÖVI ist, ist da sehr empfehlenswert. Er kennt sich mit den Gesetzen aus.
Foto: D.W.
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